Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte gegenüber Verbrauchern und Unternehmern mit dem Landshuter Gebäudeservice (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt).
(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Gebäudereinigung, Hausmeisterservice, Winterdienst und verwandten Tätigkeiten gemäß dem spezifischen Angebot.
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot bzw. Leistungsverzeichnis.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.
(3) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern.
§ 5 Abnahme und Gewährleistung
(1) Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Beendigung der Arbeiten, schriftlich begründete Einwendungen erhebt.
(2) Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen.
§ 6 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter bei der Ausführung der vertraglichen Leistungen verursacht wurden, im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.
(2) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 7 Kündigung
(1) Bei Dauerschuldverhältnissen beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (Kumhausen) vereinbart.

